04.06.2024 | Die Kommunale Drogenhilfe Hagen zu Gast beim Arbeitskreis "Gute Arbeit"
Am 01.04. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten und hat für viel Verunsicherung in den Betrieben gesorgt. Der Arbeitskreis "Gute Arbeit" hat sich deshalb mit dem Thema beschäftigt und hierfür die Kommunale Drogenhilfe Hagen eingeladen, um über das Thema zu Kommunizieren.
Frau Lange und Herr Kerkhoff haben als erstes über die Neuheiten des Gesetzes informiert.
Neuheiten:
· Mindestalter 18 Jahre um Cannabis legal zu besitzen
· Legale Mitführung: bis zu 25 Gramm
· Legale Menge pro Haushalt por erwachsender Person: bis zu 50 Gramm
· Maximale Anzahl von Pflanzen pro erwachsene Person im Haushalt: 3 Pflanzen für den Eigenbedarf
· Nachweisbarkeit von THC im Körper:
o Blut: 3 Tage bis 3 Wochen
o Urin: 1 Woche bis 3 Monate o Haar: mehrere Monate
· Vergleich: 3,5 ng Cannabis entspricht ca. 0,2 ‰ Alkoholgehalt
· Verbot im Umkreis von 100m um Schulen, Kitas, Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Fußgängerzonen von 7-20 Uhr
Hierüber wurde ausgiebig diskutiert, vor allem die Auswirkungen auf die Betriebe wurde unter die Lupe genommen. Die meisten Betriebe haben eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Sucht" und viele hierbei eine "Null-Toleranz-Politik". Für uns bedeutet das, dass wir vor allem aufklären müssen und dieses auch von den Betrieben verlangen. Es muss den Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben klargemacht werden, welche Auswirkung der Konsum hat und vor allem, welche Auswirkungen es hat, wenn man berauscht auf der Arbeit erscheint.
Auch hier bietet die Kommunale Drogenberatung Hagen unterstützung an. Zusätzlich wird auch die FreD - Beratung angeboten, dass bedeutet: Früherkennung bei erstauffälligen Drogenkonsumenten.
Als Arbeitskreis werden wir an dem Thema weiterarbeiten und in naher Zukunft eine Musterbetriebsvereinbarung erstellen.
Wir Danken Frau Lange und Herrn Kerkhoff für die lebendige Diskussion und die neuen Einblicke.